Casino Salzburg
Casino Salzburg

Diese Richtlinie beschreibt die Pflichten zur Kundenidentifizierung und Geldwäscheprävention bei Casino Salzburg.

AML- und KYC-Richtlinie von Casino Salzburg

  1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlage

Casino Salzburg unterliegt als Glücksspielanbieter in Österreich den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes (GSpG) sowie den einschlägigen nationalen und europäischen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Als verpflichtetes Unternehmen im Sinne des österreichischen Geldwäscherechts und des unionsrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Kundenidentifizierung, Risikobeurteilung und Transaktionsüberwachung.

Diese Richtlinie beschreibt die Grundsätze und Verfahren, die Casino Salzburg im Rahmen der AML- und KYC-Verpflichtungen anwendet. Sie gilt für alle Personen, die ein Konto eröffnen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten.

  1. Mindestalter und Zugangsberechtigung

Die Teilnahme an Glücksspielen ist in Österreich Personen unter 18 Jahren gesetzlich untersagt. Casino Salzburg überprüft das Alter jedes Nutzers vor der Freischaltung eines Kontos oder der Ermöglichung einer Spielteilnahme. Personen, die das Mindestalter nicht nachweisen können, erhalten keinen Zugang.

3. Kundenidentifizierung (KYC)

3.1 Pflicht zur Identitätsverifizierung

Jeder Nutzer ist verpflichtet, seine Identität gegenüber Casino Salzburg nachzuweisen. Die Identifizierung erfolgt spätestens vor der ersten Auszahlung, kann jedoch auch zu einem früheren Zeitpunkt verlangt werden, insbesondere bei Verdacht auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder bei Zweifeln an zuvor erhobenen Kundendaten.

3.2 Erforderliche Dokumente

Zur Identitätsverifizierung sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:

Dokumententyp - Zweck
Reisepass oder Personalausweis - Identitätsnachweis (Name, Geburtsdatum, Lichtbild)
Führerschein (mit Lichtbild) - Alternativ zum Personalausweis
Aktueller Adressnachweis - Wohnsitzbestätigung (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug)
Kontoauszug oder Zahlungsnachweis - Nachweis der Mittelherkunft bei erhöhtem Risiko

Alle eingereichten Dokumente müssen lesbar, gültig und echt sein. Abgelaufene oder unleserliche Dokumente werden nicht akzeptiert.

3.3 Erweiterte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence)

Bei Kunden mit erhöhtem Risikoprofil wendet Casino Salzburg erweiterte Sorgfaltspflichten an. Dies betrifft insbesondere:

  • Personen, die als politisch exponierte Personen (PEPs) eingestuft werden
  • Kunden aus Ländern, die von der FATF oder der EU als Hochrisikoländer eingestuft sind
  • Nutzer mit ungewöhnlich hohen oder häufigen Transaktionen
  • Kunden mit VIP- oder High-Roller-Status

In diesen Fällen können zusätzliche Dokumente und Informationen, insbesondere zur Herkunft der Mittel, verlangt werden.

  1. Risikobasierter Ansatz

Casino Salzburg bewertet jeden Kunden auf Basis eines risikobasierten Ansatzes. Dabei werden insbesondere Kundenprofil, geografische Herkunft, Transaktionsverhalten, Produktnutzung und verwendete Kommunikationskanäle berücksichtigt. Die Risikoklassifizierung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Kunden mit niedrigem Risikoprofil unterliegen der Standard-Sorgfaltsprüfung (Customer Due Diligence, CDD). Kunden mit erhöhtem Risikoprofil werden einer erweiterten Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) unterzogen.

  1. Transaktionsüberwachung

Casino Salzburg überwacht laufend alle Einzahlungen, Einsätze und Auszahlungen auf ungewöhnliche Muster, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten. Zu den Mustern, die eine vertiefte Prüfung auslösen können, gehören unter anderem:

  • Ungewöhnlich hohe Einzahlungen ohne erkennbaren Spielzweck
  • Schnelle Einzahlung und sofortige Auszahlung ohne wesentliche Spielaktivität
  • Strukturierte Transaktionen, die darauf abzielen, Meldeschwellen zu umgehen
  • Häufige Transaktionen aus oder in Hochrisikoländer
  1. Meldepflichten und Zusammenarbeit mit Behörden

Casino Salzburg ist gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung den zuständigen österreichischen Behörden zu melden. Diese Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob eine Transaktion abgeschlossen wurde oder nicht.

Mitarbeiter haben verdächtige Aktivitäten intern zu melden. Casino Salzburg arbeitet mit Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden im Rahmen laufender Ermittlungen und Anfragen zusammen.

  1. Aufbewahrung von Daten und Unterlagen

Alle im Rahmen der KYC- und AML-Verfahren erhobenen Daten und Dokumente werden für den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt. Dies umfasst insbesondere Identifikationsdokumente, Transaktionsaufzeichnungen und Kommunikation im Zusammenhang mit Sorgfaltsprüfungen. Die Aufbewahrung erfolgt in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere der DSGVO.

  1. Einschränkungen für bestimmte Länder

Kunden aus Ländern, die von der FATF oder der Europäischen Union als Hochrisikoländer eingestuft sind oder die auf einschlägigen Sanktionslisten geführt werden, können eingeschränkten oder keinen Zugang zu den Dienstleistungen von Casino Salzburg erhalten. Die jeweils gültigen Länderlisten richten sich nach den aktuellen Vorgaben der FATF und der EU.

  1. Schulung der Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter von Casino Salzburg, die mit Kundendaten, Transaktionen oder der Kontoführung befasst sind, erhalten regelmäßige Schulungen zu AML- und KYC-Anforderungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass verdächtige Aktivitäten erkannt, dokumentiert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gemeldet werden.

  1. Änderungen dieser Richtlinie

Casino Salzburg behält sich das Recht vor, diese AML- und KYC-Richtlinie jederzeit zu aktualisieren, um gesetzlichen Änderungen oder neuen regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Wesentliche Änderungen werden den Nutzern in geeigneter Form mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen nach einer Änderung gilt als Zustimmung zur jeweils aktuellen Fassung dieser Richtlinie.